Teilnahmebedingungen
1. Geltungsbereich, Änderungen
1.1. Die vorliegenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an unserem Wettbewerb „My School Goes Green“. Veranstaltet wird der Wettbewerb von der Carl und Marisa Hahn-Stiftung, vertreten durch den Vorstand, Erich-Bammel-Weg 1, 38446 Wolfsburg (nachfolgend „Veranstalterin“).
1.2. Die Veranstalterin behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen bei Gesetzesänderungen, Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder aus wichtigem Grund zu ändern.
2. Allgemeines
2.1. Bis zum 28.02.2025 haben Schüler*innen von Schulen im Wolfsburger Stadtgebiet von der 5. bis zur 13. Klasse, von einer Berufsbildenden Schule sowie Mitglieder einer Wolfsburger Jugendorganisation die Möglichkeit, an diesem Wettbewerb teilzunehmen.
2.2. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder ein Tausch der Preise ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar.
2.3. Begünstigter des Gewinnspiels ist die jeweilige Schule oder Jugendorganisation und nicht die Teilnehmenden. Etwaige Preisgelder kommen ausschließlich der jeweiligen Schule oder Jugendorganisation zugute.
3. Teilnahme
3.1. Am Wettbewerb können alle Schüler*innen ab der 5. Klasse der Allgemein- und Berufsbildenden Wolfsburger Schulen als Klasse, als Gruppe oder als Einzelperson sowie Mitglieder von Wolfsburger Jugendorganisationen teilnehmen. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, benötigen die Zustimmung ihres/r gesetzlichen Vertretenden.
3.2. Die Teilnehmenden müssen eigene, kreative, innovative Ideen und Konzepte ausarbeiten, auf welche Weise sie ihre Schule, das Schulleben, ihren Verein oder die Arbeit im Jugendverband zukunftsgewandt, umweltfreundlicher und/oder nachhaltiger gestalten und modernisieren oder zur Nachhaltigkeit allgemein beitragen können. Vorschläge können aus vielen Bereichen eingereicht werden, wie zum Beispiel Ressourceneinsparung, CO₂-Reduktion, Energieeffizienz, Wasseraufbereitung, Kunststoff- und Papiervermeidung. Beiträge zu hier nicht aufgeführten Themen sind ebenfalls zulässig Der Kreativität sind also keine Grenzen gesetzt, allerdings müssen die erarbeiteten Projekt-Ideen durch Berechnungen belegt werden.
3.3. Bei der Veranstalterin beschäftigte Personen und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Wettbewerbs beteiligte Personen sowie Personen außerhalb des Stadtgebiets der Stadt Wolfsburg sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3.4. Von der Teilnahme ausgeschlossen werden auch automatisch eingetragene Teilnehmer (z.B. durch sog. Bots oder durch andere technische Hilfsmittel) sowie solche Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Die Entscheidung darüber, ob eine derartige Manipulation vorliegt, obliegt allein der Veranstalterin.
4. Wettbewerb
4.1. Die Ausarbeitungen der jeweiligen Teilnehmer:innen sind bis zum 28.02.2025 in Form einer fertigen PDF-Präsentation (max. 10 MB) per E-Mail oder unter https://myschoolgoesgreen/einreichen einzureichen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular (Einverständniserklärung) von der ganzen Gruppe. Es gilt der Zeitpunkt, zu dem der Beitrag bei der Veranstalterin eintrifft.
4.2. Zu Beginn der Projekt-Arbeit sollte eine Abklärung der Umsetzbarkeit und Wirksamkeit durch Fachkundige erfolgen. Entsprechende Anfragen sind an das Team von „My School Goes Green“ zu richten.
4.3. Bewertungskriterien sind die erarbeiteten und überprüfbaren Ressourceneinsparungen, die Innovation und Umsetzbarkeit der Projektvorschläge sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis.
5. Preise
5.1. Die Jury nimmt eine Einteilung der Projekte nach Gruppen oder Kategorien vor.
5.2. In jeder Gruppe oder Kategorie werden Preisträger*innen prämiert.
5.3. Der Wettbewerb wird mit einem Preisgeld von insgesamt 400.000 Euro dotiert. Die Verteilung dieser Summe auf die Preisträger*innen obliegt allein der Veranstalterin. Die Prämierung erfolgt im Rahmen einer Abschlussveranstaltung, deren Termin zu gegebener Zeit mitgeteilt wird.
6. Nutzungsrechte
6.1. Sofern uns die Teilnehmenden im Rahmen des Wettbewerbs urheberrechtlich geschützte Werke übermittelt, so gewähren sie der Veranstalterin die folgenden, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte:
– Das Recht zur Vervielfältigung
– Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung
6.2. Die Teilnehmenden sichern den Bestand der Rechte zu und stellen die Veranstalterin von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen sie in Folge der Rechtsverletzung geltend machen.
7. Haftungsausschluss/-begrenzung
7.1. Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner*innen regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
7.2. Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Veranstalterin der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen.
7.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gewinnspielbedingungen einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wolfsburg, den 01.08.2024